ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der MESK Sanitär-Heizung Stand: Januar 2025

S. 1 1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen MESK Sanitär-Heizung, Grünberger Straße 46, 69502 Hemsbach (nachfolgend „Karakoc“, „wir“ oder „uns“) und unseren Kunden („Kunde“) im Hinblick auf die Durchführung von Leistungen im Bereich von Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.

1.2. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3. Zusätzlich zu diesen AGB gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Soweit einzelne Regelungen dieser AGB oder des Auftrages im Widerspruch zu denen der VOB/B stehen, haben letztere Vorrang (Geltungsklausel).

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von uns maßgebend, wobei diese in elektronischer Form (§ 126a BGB) oder Textform (§ 126b BGB) erfolgen kann.

2. Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1. Durch uns übersandte Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben. Der Kunde gibt durch Unterzeichnung unseres Angebotes ein verbindliches Angebot zur Durchführung der dort näher bezeichneten Leistungen ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot durch uns innerhalb von 14 Tagen schriftlich angenommen wird (Auftragsbestätigung) oder wir konkludent mit der Durchführung der Leistungen beginnen.

2.2. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen von uns dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an uns zurück zu geben oder auf unser Verlangen hin zu vernichten.

2.3. Die jeweils durch uns zu erbringenden Leistungen und ihre Bestandteile ergeben sich aus unserem Angebot sowie den damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen (Pläne, Kalkulationen, Aufmaß etc.). Wir sind berechtigt, einzelne im Angebot beschriebene Leistungen (insbesondere Materialien) anzupassen und abzuändern, soweit dies für den Kunden zumutbar und für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erforderlich oder förderlich ist. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Über etwaig entstehende Mehrkosten muss der Kunde in jedem Falle rechtzeitig und vor Durchführung der Arbeiten in Kenntnis gesetzt und seine Zustimmung erteilt werden (vgl. Ziffer 3.3).

2.4. Vertraglich nicht vereinbarte Leistungen, die sich durch eine Änderung während der Ausführung ergeben oder eine zusätzliche Leistung darstellen, haben wir auf Verlangen des Kunden nur auszuführen, sofern unser Betrieb hierauf ausgerichtet ist.

2.5. Die Vergütung für solche geänderten oder zusätzlichen Leistungen bestimmt sich grundsätzlich nach § 2 Abs. 5 und Abs. 6 VOB/B mit der Maßgabe, dass wir dem Kunden vor Beginn der Ausführung ein mit Preisen versehenes schriftliches Nachtragsangebot vorlegen. Zusammen mit dem Nachtragsangebot werden wir die voraussichtliche Dauer der Ausführung solcher Leistungen angeben.

3. Preise, Zahlung und Verzug

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

3.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Abnahme ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, vor endgültiger Fertigstellung einen angemessenen Teilbetrag in Rechnung zu stellen (Abschlag). Dieser ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungstellung.

3.3. Zusätzliche, nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden gesondert und unter Berücksichtigung unseres Stundenlohnes in Höhe von EUR 75,- zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer berechnet, sofern sie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung erforderlich oder ausdrücklich durch den Kunden verlangt worden sind. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten oder ähnliches.

3.4. Für erforderliche / notwendige Arbeitsstunden in der Nacht sowie an Sonn- oder Feiertagen werden die ortsüblichen Zuschläge berechnet.

3.5. Bei Verzug schuldet der Kunde zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, die gesondert berechnet werden.

3.6. Im Übrigen gelten die VOB/B, insbesondere § 16. 4. Lieferzeit und Montage

4.1. Die Leistungserbringung erfolgt grds. zu dem in der Auftragsbestätigung benannten Zeitpunkt, nicht jedoch bevor

4.1.1. die Widerrufsfrist abgelaufen ist oder der Kunde eine unterzeichnete Erklärung abgegeben hat, dass er sich mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist für einverstanden erklärt,

4.1.2. die erforderlichen Waren und Materialien geliefert worden sind,

4.1.3. der Kunde ggf. erforderliche Mitwirkungshandlungen erbracht hat und

4.1.4. die Baustelle uneingeschränkt zugänglich ist.

4.2. Müssen zur Ausführung des Auftrages Waren und Materialien bestellt werden, können wir den Ausführungsbeginn von dem Eingang einer angemessenen Anzahlung abhängig machen.

4.3. Sofern keine konkreten Ausführungstermine vereinbart werden, werden wir mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch binnen zehn (10) Werktagen nach Aufforderung durch den Kunden beginnen.

4.4. Kommt es aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zur Verzögerung mit dem Beginn, der Fortführung oder dem Abschluss der Arbeiten, und beseitigt der Kunde auf unsere Aufforderung unter angemessener Fristsetzung diese Gründe nicht, so können wir gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B entweder Schadensersatz verlangen oder eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass wir den Vertrag nach erfolglosem Fristablauf kündigen werden. Im Falle der Kündigung steht uns für die bis dahin erbrachten Leistungen ein angemessener Werklohn sowie ein Anspruch auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen zu, die

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Gelieferte und montierte Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum. Soweit etwaige Gegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstückes des Kunden geworden sind, verpflichtet sich dieser, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

5.3. Der Kunde hat uns über Pfändungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen in die Vorbehaltsware durch Dritte unverzüglich schriftlich zu informieren. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein Dritte auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

5.4. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück bzw. Gebäude des Kunden eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus eine etwaigen Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der S. 2 Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

6. Abnahme

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung auf unser Verlangen innerhalb von zwei (2) Wochen hin abzunehmen. Auf unser Verlangen sind in sich abgeschlossene Teilleistungen gesondert abzunehmen.

6.2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei (2) Wochen nach Abnahme schriftlich zu rügen.

6.3. Bei berechtigten Mängeln hat der Kunde das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

6.4. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass eine Leistung mit Ablauf von zwölf (12) Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen gilt, auch wenn keine Abnahme verlangt worden ist, § 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Kunde in diesem Fall innerhalb von zwölf (12) Werktagen nach Fertigstellung geltend zu machen.

6.5. Wird die Leistung oder ein Teil davon in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs (6) Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, § 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Kunde in diesem Fall innerhalb von sechs (6) Werktagen nach Fertigstellung geltend zu machen.

6.6. Wir werden den Kunden auf die vorbezeichneten Rechte und Pflichten im Rahmen der Fertigstellungsmitteilung gesondert hinweisen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Der Kunde hat uns zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen den hierfür erforderlichen, uneingeschränkten Zugang zu den örtlichen und technischen Einrichtungen zu gewähren.

7.2. Der Kunde hat die ihm zumutbaren und zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen erforderlichen Handlungen auf unsere Anweisung hin auszuführen. Dies kann insbesondere dann erforderlich sein, um Schäden zu vermeiden.

7.3. Der Kunde hat uns auf unser Verlangen hin alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente zu bestehenden Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

8. Instandsetzung

8.1. Sind wir mit der Instandsetzung bestehender Anlagen beauftragt (Reparaturauftrag) und kann diese nicht instandgesetzt werden, weil

8.1.1. der Kunde den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder

8.1.2. der Fehler bzw. Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Kunden nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, so ist der Kunde verpflichtet, unsere entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in unseren Verantwortungs- oder Risikobereich fällt.

8.2. Soweit die Instandsetzung bestehender Anlagen nicht erfolgversprechend oder wirtschaftlich ist, werden wir den Kunden hierüber entsprechend in Kenntnis setzen, sobald wir in der Lage sind, eine zuverlässige Beurteilung hierüber zu treffen. Für etwaige weitere Arbeiten werden wir dem Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten, auf welches die Regelungen dieser AGB Anwendung finden.

9. Widerruf

9.1. Widerrufsrecht

9.1.1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen das zugrundeliegende Vertragsverhältnis zu widerrufen.

9.1.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

9.1.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das dem Vertrag beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

9.1.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

9.2. Folgen des Widerrufs

9.2.1. Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

9.2.2. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

10. Datenschutz

10.1. Der Kunde willigt ein, dass wir personenbezogene Daten zwecks Vertragsdurchführung erheben, verarbeiten, nutzen und diese ggf. in dem hierfür erforderlichen Umfang an Dritte übermitteln. Soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich ist, beruht das Recht zur Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1b DS-GVO. 10.2. Der Kunde hat jederzeit das Recht, diese Einwilligung uns gegenüber durch einfache Mitteilung zu widerrufen.

11. Gewährleistung und Haftung

11.1. Die Gewährleistung für erbrachte Leistungen richtet sich nach § 13 der VOB/B.

11.2. Wir haften

11.2.1. bei schuldhaft verursachten Mängeln für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

11.2.2. bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Mängeln für alle Schäden;

11.2.3. bei Schäden an der baulichen Anlage, zu deren Herstellung, Instandhaltung oder Änderung unsere Leistung dient, wenn ein wesentlicher Mangel vorliegt, der die Gebrauchsfähigkeit erheblich beeinträchtigt und auf ein Verschulden unsererseits zurück zu führen ist.

11.3. Einen über den nach Ziffer

11.2.3. hinausgehenden Schaden haben wir nur dann zu ersetzen,

11.3.1. wenn der Mangel auf einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik beruht,

11.3.2. wenn der Mangeln in dem Fehlen einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit besteht oder

11.3.3. soweit wir den Schaden durch Versicherung einer gesetzlichen Haftpflicht gedeckt haben oder durch eine solche zu tarifmäßigen, nicht auf außergewöhnliche Verhältnisse abgestellten Prämie und Prämienzuschlägen bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer hätten decken können.

11.4. Werden auf Verlangen des Kunden bereits installierte wasserführende Anlagen vorzeitig in Betrieb genommen, so hat der Kunde etwaige Sicherungsmaßnahmen vor Frost selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen. Er kann uns mit der Durchführung solcher Sicherungsmaßnahmen beauftragen. Hierzu werden wir ihm auf Anfrage ein konkretes Angebot erstellen. Für Schäden an einer vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in einer fehlenden oder S. 3 unzureichenden Schutzmaßnahme durch den Kunden haben, ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn wir den Kunden auf etwaige Gefahren hingewiesen haben oder diese bei objektiver Betrachtung der Umstände hätten erkannt werden können.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages oder eine später in diesen aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag bzw. dieser AGB herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

12.2. Für den Vertrag und für sämtliche aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns resultierenden oder mit ihr im Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12.3. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unseren Geschäftsbeziehungen unser Geschäftssitz in Hemsbach. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. dieser AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt